DGAC-Projekt für den Luftraum von “La Angelina”

Der Luftraum Costa Ricas wird von der DGAC reguliert, und die aktuellen Bestimmungen sind in der AIP enthalten. Diese Luftfahrtinformationsveröffentlichung (AIP) wird regelmäßig von der Abteilung für Flugsicherungsdienste der DGAC aktualisiert. .
Innerhalb des Staatsgebiets gibt es je nach Klassifizierung regulierte Luftraumzonen: gefährliche, verbotene und eingeschränkte Zonen.
Ebenso sind die sogenannten “Übungszonen” eingeschlossen. Diese Lufträume mit definierten Abmessungen über dem Staatsgebiet dienen dazu, Besatzungen und Flugzeuge über Flugaktivitäten in diesen abgegrenzten Gebieten zu informieren.
Aktuell gibt es ein Gleitschirm-Übungsgebiet namens La Roca (Caldera). Die Luftverkehrsinformationsbehörde (AIP) warnt andere Flugzeuge vor Gleitschirmflügen im Gebiet, das jedoch nicht ausschließlich dem Gleitschirmfliegen vorbehalten ist. Das Gebiet ist durch einen Radius von 3,6 Meilen und 900 Fuß (275 Meter) begrenzt. Gleitschirme dürfen daher nur unterhalb dieser Höhe fliegen.
Es gibt jedoch weitere Projekte, die sich für das Gebiet “La Angelina” (Flugzeuge) und auch für “Jacó” (Gleitschirme) in Bearbeitung befinden und an denen die DGAC arbeitet.
Im Gebiet Paraíso de Cartago wird ein ausgewiesenes Übungsgebiet der Kategorie “E” (für Flugzeuge) eingerichtet. Dieses durch ein unregelmäßiges Polygon definierte Gebiet liegt nördlich von Juan Viñas und südlich von San Francisco. Die vorläufige Planung sieht maximal sechs gleichzeitig fliegende Flugzeuge vor. Da es sich jedoch um ein von der AIP (Aircraft Information Publication) anerkanntes Übungsgebiet der Kategorie “E” handelt, wird erwartet, dass zukünftig mehr Trainingsflugzeuge regelmäßig Flüge in unmittelbarer Nähe des Startplatzes “La Angelina” durchführen können.
Quelle: AOPA, DGAC.